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Unser pädagogisches Selbstverständnis im„Haus für Schulkinder Rimsting „ / Hort:

Die Rechte der Kinder sind verankert in der UN-Kinderrechtskonvention – Art. 12 UN KRK/§SGB VIII.

Deshalb gibt es bei uns transparente und kindgerechte Regeln. Geborgenheit ist gegeben durch verlässliche, pädagogisch ausgebildete Vertrauenspersonen. Die Grundschüler werden durch offene, aktive Kommunikation und ein Mitbestimmungsrecht (Partizipation) in verschiedenen Alltagssituationen, an Entscheidungen beteiligt und ermutigt ihre Meinung frei zu äußern. Damit sie sich entfalten und entdecken können, sowie die Gesellschaft mitgestalten können.  Alle Kinder bekommen in unserem Haus die Möglichkeit auf freie Zeit, um zu toben, zu spielen und sich zu erholen.

 

Nach den jeweiligen Bedürfnissen und Interessen des Kindes richten wir unser „ gemeinsames Leben“ mit den Kindern im „Haus für Schulkinder“ / Hort aus. Sie sollen die Chance haben, ihre Talente, Gefühle, Bedürfnisse, Kompetenzen kennen zu lernen und daran zu wachsen. Aus dem gewonnenen Selbstvertrauen werden sie zu lebenslangem Lernen ermutigt.

 

Um eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Kindern zu gestalten arbeiten wir:

  • Verlässlich, damit Ihr Kind vertrauensvolle tragfähige Bindungen leben kann.
  • Ganzheitlich, so dass Ihr Kind seine Umgebung mit allen Sinnen erfährt.
  • Ressourcenorientiert, damit Ihr Kind an seinen Stärken wächst und sich positiv weiterentwickelt.
  • Situationsorientiert, beobachten wo Ihr Kind steht und richten unser pädagogisches Handeln danach aus.
  • Kind gerecht, begleiten Ihr Kind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend.
  • Nachhaltig, so dass Ihr Kind lernt seine Umwelt wertzuschätzen.
Rechte